Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2021

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nach unserer ersten veröffentlichten Information zur Einführung einer Niederschlagswassergebühr reagierten bereits einige Mitmenschen mit heftigem Unmut. Wir möchten hiermit nochmals erklären, dass die Gemeinde Wachau verpflichtet ist, ab dem 01.01.2021 eine Niederschlagswassergebühr zu erheben.
Worauf beruht die Verpflichtung:
Um die Liquidität des Eigenbetriebes „Abwasserentsorgung Wachau“ zu gewährleisten, ist der Einnahmebeschaffungsgrundsatz gem. § 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung zu beachten. Eine Gemeinde hat vor einer Steuererhebung und einer Kreditaufnahme zunächst Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, privatrechtliche Benutzungsentgelte und Beiträge zu erheben.
Seit dem Bestehen des Eigenbetriebes „Abwasserentsorgung Wachau“ wurde über die Erhebung kostendeckender Abwasser- und Niederschlagswassergebühren diskutiert, eine Niederschlagswassergebühr jedoch nicht erhoben.
Der Gemeindehaushalt hat aufgrund der Nichterhebung einer Niederschlagswassergebühr sowie der in den Vorjahren nicht erhobenen kostendeckenden Abwassergebühren an den Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung Wachau“ ab dem Jahr 2004 Zuschüsse für Investitionen sowie zur Verlusttilgung in Höhe von 2.444.700 EUR gezahlt. Davon sind 546.350 EUR dem Niederschlagswasser zuzuschreiben.
Mit den aus dem Gemeindehaushalt gezahlten Zuschüssen an den Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung Wachau“ in Höhe von 2.444.700 EUR wurden bisher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wachau entlastet.

Das Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Bautzen hat die Gemeinde Wachau bereits vor der Haushaltskonsolidierung mehrfach an den Grundsatz zur Einnahmenbeschaffung für den Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung Wachau“ ermahnt und jetzt mit dem Bescheid zur Haushaltssatzung der Gemeinde Wachau für das Haushaltsjahr 2020 und Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes „Abwasserentsorgung Wachau“ die konsequente Umsetzung der Einführung der Niederschlagswassergebühr angeordnet.

Wie in unserer ersten Information bereits erwähnt, erhalten die Bürgerinnen und Bürger, die Niederschlagswasser zur Entsorgung in die gemeindlichen öffentlichen Kanäle einleiten, einen Fragebogen zur Erfassung der versiegelten Grundstücksfläche. Die Datenerhebungsbögen (Muster) werden in der 35. KW (ab 24.08.2020) an die Grundstückseigentümer versandt und sind bis Mitte September an den Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung Wachau“ zurückzusenden.
Aus systemrelevanten Gründen erhalten die Eigentümer für jedes einzelne in ihrem Besitz befindliche Flurstück einen separaten Fragebogen, so dass manche Bürgerinnen und Bürger nicht nur einen Brief erhalten werden.

Haben Sie Fragen zum Thema „Niederschlagswassergebühr“ oder bereitet Ihnen das Ausfüllen des Fragebogens Schwierigkeiten, dann kommen Sie bitte gern zur Einwohnerversammlung am 01. September 2020, 18:00 Uhr, in das Volksheim Lomnitz. Dabei werden wir gemeinsam mit unserem Dienstleister der KOGIS Beratungs-GmbH Bautzen umfassend zum Thema informieren und Ihre Fragen fachkundig beantworten.

Künzelmann
Bürgermeister

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