Wenn Pferdeäpfel zum Zankapfel werden
Im Ordnungsamt der Gemeinde Wachau gingen in den letzten Wochen vermehrt Beschwerden über durch Pferde verunreinigte Straßen und Wege ein. Großflächige Verschmutzungen direkt vor Grundstückseinfahrten oder das schnelle Entsorgen der Pferdeäpfel unter die private Grundstückshecke stellen für die Anwohner ein großes Ärgernis dar. Dabei haben Reiterinnen und Reiter bezüglich Pferdekot dieselben Pflichten wie Hundehalter.
In der Polizeiverordnung der Gemeinde Wachau ist dies unter § 4 Abs. 2 wie folgt geregelt.
Der Halter und Führer von Tieren hat dafür zu sorgen, dass diese ihre Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichten. Dennoch dort abgelegter Kot ist unverzüglich vom Tierhalter bzw. -führer zu beseitigen.
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden.
Das Ordnungsamt appelliert deshalb an alle Pferdebesitzer, Betreiber von Reitställen und ähnlichen Einrichtungen, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zeitnah zu entfernen bzw. die benutzten Straßen und Wege regelmäßig zu reinigen. Das zur Seite räumen auf private Grundstücke ist dabei in jedem Fall zu unterlassen!
Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer Menschen ist Voraussetzung für ein gutes Miteinander.
Künzelmann
Bürgermeister