Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Antrag
Investitionsprogramm zum
Barrierefreien
Bauen
"Lieblingsplätze für alle" Jahr
nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
vom 12.03.2020
1. Angaben zum Projektträger
Vertretungsbefugnis/Zeichnungsbefugnis
gem. Satzung/Gesellschaftsvertrag
Ansprechpartner für das Projekt
Haben Sie schon einmal Fördermittel aus dem Investitionsprogramm
"Lieblingsplätze für alle" bezogen ?
Haben Sie schon einmal Fördermittel aus dem Investitionsprogramm
"Lieblingsplätze für alle" beantragt?
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine
Baumaßnahme (z. B. barrierefreier Zugang, barrierefreie Sanitäranlage)
Sonstige Maßnahme (z. B. Audio-Guides, induktive Höranlage)
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige
Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die
Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
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Landratsamt Bautzen 09/2020
Der Antragsteller/Zuwendungsempfänger ist Eigentümer des
Grundstückes/Gebäudes der öffentlich zugänglichen Einrichtung.
(Nachweis durch Vorlage Eigentumsnachweis z. B. Grundbuchauszug
erforderlich)
Der Antragsteller/Zuwendungsempfänger ist nicht Eigentümer des
Grundstückes/Gebäudes, jedoch Betreiber (Pächter/Mieter) der öffentlich
zugänglichen Einrichtung (Nachweis durch Vorlage Pacht-/Mietvertrag
erforderlich). Die Zustimmung des Eigentümers zur Durchführung der
Baumaßnahme/Maßnahme zur barrierefreien Gestaltung wird dem Antrag beigefügt.
Die Dauer der Zweckbindung (5 Jahre) ist zu beachten! (Anlage)
3. Kosten und Finanzierung der Maßnahme
-
Wenn der Träger dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die
Kosten ohne Umsatzsteuer
anzugeben. Maßnahmeträger ohne
Vorsteuerabzugsberechtigung geben die Bruttokosten an.
Zielgruppe der Maßnahme/Nutzer der Einrichtung
Beschreibung der Maßnahme (ggf. als Anlage beifügen)
Geplanter Durchführungszeitraum
Der Antragsteller erklärt, dass er für diese Maßnahme zum Vorsteuerabzug
nach § 15 UStG
lt. beiliegendem Kostenangebot (nach DIN 276)
entfallen auf den zur Förderung beantragten Abschnitt
zuwendungsfähige Kosten der Kostengruppen 300-700 der DIN 276
lt. beiliegendem Kostenangebot
-
Bei Baumaßnahmen sind die Ausgaben nach den Kostengruppen 300 bis 700 der DIN
276 zuwendungsfähig.
-
Die Höhe der Zuwendung kann lt. Investitionsprogramm maximal 25.000 EUR
betragen, wobei
"Kleinmaßnahmen" grundsätzlich bessere
Chancen auf Auswahl zur Förderung haben.
-
Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Die zuwendungsfähigen
Ausgaben für die Einzelmaßnahme des
Letztempfängers sollen 25.000 EUR nicht überschreiten.
-
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme muss bei höheren Gesamtausgaben sicher
gestellt sein.
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Landratsamt Bautzen 09/2020
Der Antragsteller erklärt, dass
des Ist-Zustandes der zu fördernden Einrichtung in Bezug auf die zu
beseitigende Barriere
(Hinweis: Bitte wenn möglich digital zusenden an:
lieblingsplaetze@lra-bautzen.de)
beantragte Zuwendung aus dem Investitionsprogramm
"Lieblingsplätze für alle" (max. 25.000 EUR)
weitere Zuwendungen/Darlehen
Beiträge Dritter (z. B. Spenden)
Voraussichtliche Gesamtfinanzierung
ihm bewusst ist, dass ihm durch die Antragstellung noch kein Anspruch auf
eine Zuwendung nach dem genannten Investitionsprogramm entstanden ist.
alle im Rahmen der Antragstellung gemachten Angaben vollständig und
richtig sind. Dem Antragsteller ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf
der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst
Verzinsung zur Folge haben können.
die Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Dem Antragsteller ist
bewusst, dass eine Zuwendung ausscheidet, wenn bereits vor Erteilung eines
Zuwendungsbescheides durch das Landratsamt Bautzen mit der Maßnahme begonnen
wurde (Aufträge zu Lieferungen und Leistungen).
die Maßnahme nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen und sparsamen
Haushaltsführung beantragt und ausgeführt wird.
ihm die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren für Zuwendungen aus dem
Investitionsprogramm bekannt ist.
in den angegebenen zuwendungsfähigen Kosten keine Kosten enthalten sind,
die den Kostengruppen 100 (Grundstück) und 200 (Herrichten und Erschließen) der
DIN 276 zuzuordnen sind.
die Vorschriften zum barrierefreien Planen und Bauen eingehalten werden.
er in die Verarbeitung, Erhebung, Speicherung und Nutzung von Daten durch
den Landkreis Bautzen und die beteiligten Stellen Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Sächsische Aufbaubank
Förderbank zum Zweck der Antragsbearbeitung, Bewilligung und Verwaltung der
Zuwendung und der beantragten Maßnahme einwilligt.
5. Dem Antag beizufügende Unterlagen
-
Kostenangebot zur geplanten Maßnahme
(Hinweis: Wir empfehlen
die Einholung mehrerer Kostenangebote. In der Regel 3 Kostenvoranschläge und
weisen darauf hin, dass die einschlägigen Vorschriften des
Vergaberechts zu beachten sind.)
- De-minimis-Erklärung (Anlage)
- Nachweis über Eigentumsverhältnisse
- als Eigentümer: Kopie Grundbuchauszug
- als Mieter/Pächter: Kopie Miet-/Pachtvertrag und
Einverständniserklärung Eigentümer (Anlage)
Die Informationen des Sozialamtes nach der Datenschutzgrundverordnung
habe ich gelesen.
er
die Nutzungsrechte seiner eingereichten Bilder (Ist-Zustand vor und nach der
Umsetzung) an das Landratsamt Bautzen und
an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt überträgt.
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Landratsamt Bautzen 09/2020
zum Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm zum Barrierefreien
Bauen "Lieblingsplätze für alle"
Zustimmung des Eigentümers vom Grundstück/Gebäude in dem sich die
öffentlich zugängliche Einrichtung befindet.
Hiermit erkläre ich mein Einverständnis zur Umsetzung der oben genannten
Baumaßnahme an meinem Eigentum, veranlasst durch den genannten Maßnahmeträger.
Die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren, an welche die beantragte
Zuwendung des Maßnahmeträgers gebunden ist, habe ich zur Kenntnis genommen.
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Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstr. 9
02625 Bautzen
entsprechend Artikel 7 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Investitionsprogramm zum Barrierefreien Bauen
“Lieblingsplätze für alle”
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
(wie Personalien, Kontaktdaten, Daten zu Ausbildung und Beruf, Daten zur
finanziellen Situation), insbesondere in die Erhebung, Speicherung und Nutzung
der Daten, für die Beantragung und Durchführung des oben genannten
Investitionsprogrammes durch das Landratsamt Bautzen ein.
Meine
Einwilligung gilt auch für die Übermittlung der Daten an weitere Stellen,
insbesondere an die Sächsische Aufbaubank, Förderbank (SAB) und andere an der
Förderung beteiligten Stellen, wie z. B. das Sächsische Staatsministerium für
Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Ich willige
freiwillig in die Verarbeitung meiner Daten im Rahmen des Verfahrens zum oben
genannten Investitionsprogramm ein. Außerdem kenne ich mein Recht gemäß Artikel
7 Absatz 3 DSGVO, meine Einwilligung ganz oder teilweise mit Wirkung für die
Zukunft jederzeit widerrufen zu können. Ich bin mir dessen bewusst, dass der
Gebrauch meines Widerrufsrechtes sowie eine Nichteinwilligung in die
Datenverarbeitung zur Folge hat, dass mein Vorhaben aus o. g.
Investitionsprogramm nicht gefördert werden kann.
Das
veröffentlichte Merkblatt zur Datenerhebung des Landratsamtes Bautzen sowie die
Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten (DSGVO) der SAB habe ich zur
Kenntnis genommen.
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