Verwaltungsgebäude der Gemeinde Wachau, Teichstraße 2

Gemeinderat der Gemeinde Wachau

Nach der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürger und der nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigten und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht außerdem die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Die weiteren Rechte und Pflichten des Gemeinderates sind ebenfalls in der Sächsischen Gemeindeordnung geregelt. Ergänzungen und Konkretisierungen enthalten die Hauptsatzung der Gemeinde Wachau und die Geschäftsordnung des Gemeinderats.

 

Bild Gemeinderat Wachau
Sitzungssaal

Mitglieder des Gemeinderates

Auflistung alphabetisch sortiert nach Mitgliedschaft und Nachname

Richter, Knut Hans

AfD

Mitglied Technischer Ausschuss

 

Gräfe, Matthias

CDU Mitglied Verwaltungsausschuss

Heine, Helmar

CDU Mitglied Technischer Ausschuss

Jurisch, Mirko

CDU Mitglied Verwaltungsausschuss

Klotsche, Markus

CDU Mitglied Technischer Ausschuss

Schneider, Andreas

CDU Mitglied Technischer Ausschuss

Trepte, Tina

CDU Mitglied Verwaltungsausschuss

Zukowski, Robert

CDU Mitglied Verwaltungsausschuss

 

Baumgärtel, Johannes OBL Mitglied Verwaltungsausschuss
Hantsche, Ulrike OBL Mitglied Verwaltungsausschuss
Jakob, Steffen OBL Mitglied Technischer Ausschuss
Mißbach, Marion OBL Mitglied Technischer Ausschuss

 

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AfD Alternative für Deutschland

CDU Gemeindeverband Wachau

Offene Bürgerliste Wachau