Gemeinderat der Gemeinde Wachau
Nach der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürger und der nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigten und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht außerdem die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Die weiteren Rechte und Pflichten des Gemeinderates sind ebenfalls in der Sächsischen Gemeindeordnung geregelt. Ergänzungen und Konkretisierungen enthalten die Hauptsatzung der Gemeinde Wachau und die Geschäftsordnung des Gemeinderats.
Mitglieder des Gemeinderates
Auflistung alphabetisch sortiert nach Mitgliedschaft und Nachname
Richter, Knut Hans |
AfD |
Mitglied Technischer Ausschuss |
Gräfe, Matthias |
CDU | Mitglied Verwaltungsausschuss |
Heine, Helmar |
CDU | Mitglied Technischer Ausschuss |
Jurisch, Mirko |
CDU | Mitglied Verwaltungsausschuss |
Klotsche, Markus |
CDU | Mitglied Technischer Ausschuss |
Schneider, Andreas |
CDU | Mitglied Technischer Ausschuss |
Trepte, Tina |
CDU | Mitglied Verwaltungsausschuss |
Zukowski, Robert |
CDU | Mitglied Verwaltungsausschuss |
Baumgärtel, Johannes | OBL | Mitglied Verwaltungsausschuss |
Hantsche, Ulrike | OBL | Mitglied Verwaltungsausschuss |
Jakob, Steffen | OBL | Mitglied Technischer Ausschuss |
Mißbach, Marion | OBL | Mitglied Technischer Ausschuss |