Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Wachau
Die Gemeinde Wachau veröffentlicht die amtlichen Bekanntmachungen in ihrem Amtsblatt „die Radeberger“ und/oder in ihren Schaukästen.
Die Zustellung des Amtsblattes erfolgt wöchentlich (ab Donnerstag bis Freitagabend) durch das Verteilerteam des Verlages an alle Haushalte der Gemeinde Wachau. Sollten Sie einmal keine Heimatzeitung in Ihrem Briefkasten vorfinden, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Verbindlich ist stets die abgedruckte bzw. die ausgehangene Fassung der Bekanntmachung. Die verbindlichen Regelungen zu Bekanntmachungen der Gemeinde Wachau finden Sie in der
Bekanntmachungssatzung vom 27.09.2018.
Bekanntmachungssatzung 1. Änderung vom 20.12.2018
Bekanntmachungssatzung 2. Änderung vom 10.09.2020
Bekanntmachungssatzung 3. Änderung vom 09.02.2023